12.05.2010: Neues BGH-Urteil: WLAN muss gesichert sein!

 

Die Inhaber von Funknetzen müssen ihr WLAN mit einem Passwort gegen unbefugten Zugang absichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bei Verstoß sind die Ansprüche möglicher Kläger allerdings begrenzt.

Wer ein eigenes WLAN-Netz betreibt und dieses nicht ausreichend gegen den Zugang durch Dritte abgesichert hat, sollte dieses möglichst schnell ändern. Denn wie aus einem heute gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, könnten anderfalls juristische Folgen drohen. Die Richter des BGH haben entschieden, dass WLAN-Betreiber mit ungeschütztem Funknetz im Streitfall eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. WLAN-Inhaber können dem Urteil zufolge aber nicht auf Schadensersatz verklagt werden. Sie sehen sich aber auch künftig mit möglichen Abmahngebühren konfrontiert. Diese betragen aber nach dem Urteil nicht mehr als 100 Euro.

Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 (Quelle: www.bundesgerichtshof.de)

 
 

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